traditionell wird in den meisten Rudervereinen im Herbst das „Abrudern“ zum Abschluss der Saison gefeiert. In diesem Jahr ist dies, soweit noch eine „Feier“ durchgeführt werden konnte, auch in der Realität weitgehend das Ende der Ruderaktivitäten.
Die neue Landesverordnung, siehe „Niedersächsische Corona-Verordnung“ vom 30. Oktober 2020, lässt im November nur noch die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands zu. In der Pressemitteilung der Landesregierung wird auf die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung hingewiesen. Im § 1 ist festgelegt, dass
- jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat.
Darüber hinaus ist
- soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
- Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. (Die näheren Einzelheiten zu Abstand und Alltagsmaskenpflicht ergeben sich aus den §§ 2 und 3).
- Zudem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
Geschlossen werden müssen außerdem alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, (…) sowie Freizeit- und Amateursportanlagen, auch Schwimm- und Spaßbäder und Fitnessstudios.
Der LandesSportBund Niedersachsen stimmt die den Sport betreffenden Ausführungsregelungen („Häufig gestellte Fragen rund um das Sporttreiben“) noch mit der Staatskanzlei ab. Die Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe im Inhaltsbereich: „Sportalltag mit Coronabedingungen“.
Wir werden die LRVN – Nutzungs- und Hygieneempfehlungen zur Durchführung des Ruderns als Mannschaftssport entsprechend anpassen. Die vorläufige Fassung ist hier veröffentlicht: „LRVN – Rudern in Niedersachsen“.
Bleiben Sie/bleibt gesund!
Mit rudersportlichen Grüßen
Reinhard Krüger / Rüdiger Schlünzen
PS (05.01.2023). Die Verknüpfungen zu den Empfehlungen sind beim Übergang auf die neue LRVN-Homepage teilweise entfernt.